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Am Markt existieren unterschiedliche Regelungen für den Auszahlungszeitpunkt der privaten Berufsunfähigkeitsrente (BU-Rente). - Einige wenige Versicherer bieten in ihren Bedingungswerken eine taggenaue Abrechnung an, d.h. die Auszahlung der BU-Rente erfolgt zu dem Tag, an dem der BU-Fall festgestellt wird. Es entstehen Ihnen damit keine finanziellen Lücken.
- Der Großteil der Versicherer erbringen die BU-Leistung ab dem 01. des Folgemonats. Wird der BU-Fall beispielsweise am 03. Januar festgestellt, erfolgt die erste Auszahlung am 01. Februar.
Für Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Ihr Armin Schmidt (entarsis)
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