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Eine Voraussetzung, damit eine Berufsunfähigkeitsrente leistet: ein Arzt muss in seinem Attest prognostizieren, dass die versicherte Person über einen bestimmten Zeitraum seinen Beruf voraussichtlich nicht ausüben kann. Am Markt existieren unterschiedliche Regelungen für diesen so genannten Prognosezeitpunkt der privaten Berufsunfähigkeitsrente (BU-Rente). - voraussichtlich mindestens 6 Monate, mit rückwirkender Leistung
- voraussichtlich mindestens 6 Monate, ohne rückwirkender Leistung
- voraussichtlich dauernd, mit rückwirkender Leistung
- voraussichtlich dauernd, ohne rückwirkender Leistung
- voraussichtlich länger als 6 Monate, mit rückwirkender Leistung
- voraussichtlich länger als 6 Monate, ohne rückwirkender Leistung
Beachten Sie, dass ein Arzt eine Prognose über einen kurzen Zeitraum von 6 Monaten viel leichter ausstellen kann, als z.B. über drei lange Jahre. Für Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Ihr Armin Schmidt (entarsis)
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