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Auch zu diesem wichtigen Kriterium der Berufsdefinition gibt es unterschiedliche Ausprägungen in den Bedingungswerken der privaten Berufsunfähigkeitsversicherungen (BU-Renten). - Viele Versicherer prüfen lediglich auf den Beruf, d.h. der Versicherer kann u.U. den Ausbildungsberuf zugrunde legen. Problematisch kann dies für Sie werden, wenn Sie Ihr Einkommen nicht mehr mit der ursprünglich gelernten Tätigkeit erzielen oder Ihr Beruf nicht zu den klassischen Ausbildungsberufen gehört.
- Einige Anbieter prüfen auf den zuletzt ausgeübten Beruf und berücksichtigen damit vorangegangene Berufswechsel.
- Im Idealfall prüft das Versicherungsunternehmen den zuletzt ausgeübten Beruf, so wie Sie ihn im gesunden Zustand ausgeübt haben. Damit werden Tätigkeitswechsel und auch Veränderungen der Tätigkeit z.B. durch die Krankheit berücksichtigt.
Für Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Ihr Armin Schmidt (entarsis)
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