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Ganz klar "Ja"!Wichtig ist nur das Konstrukt, d.h. wie die Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen wird. Es funktioniert z.B. nicht, dass Sie Ihre privaten BU Prämien als Werbungskosten beim Finanzamt angeben. Sie müssen neben einem Versorgungsvertrag mit Ihrer GmbH oder AG, die BU Rente als Rückdeckungsversicherung einrichten.Neben der voll steuerlich abzugsfähigen Prämie für die Berufsunfähigkeitsversicherung können Sie ggf. noch steuermindernde Rückstellungen bilden. Fordern Sie einfach das komplette Konzept bei mir an.
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