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Am Markt existieren unterschiedliche Regelungen in den Bedingungswerken der Versicherer zum Thema Meldung des Versicherungsfalles. Bei Berufsunfähigkeitsversicherungen bzw. Berufsunfähigkeitsrenten tritt oft der Fall auf, dass der Eintritt nicht sofort gemeldet werden kann: - der Bescheid eines gesetzlichen Trägers steht noch aus
- ein zweites ärztliches Gutachten liegt noch nicht vor
- aus gesundheitlichen Gründen, kann nicht gemeldet werden
Beinhaltet ein Bedingungswerk eine Meldefrist, so beginnt die Leistungspflicht des Anbieters erst mit dem Zeitpunkt der Meldung. Dies kann jedoch zu hohen Zahlungsausfällen führen. Aus diesem Grund sollte im Bedingungswerk keine Meldefrist aufgeführt werden. Für Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Ihr Armin Schmidt (entarsis)
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