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Für Sie als Single ist der maximale Sonderausgabenabzug 20.000 EUR Von diesem Höchstbetrag wird der Gesamtbeitrag zur DRV (Deutsche Rentenversicherung) abgezogen, also 9.950 EUR Verbleiben also als maximaler Beitrag zur Basisrente 10.050 EUR Im Jahr 2009 sind 68% der Einzahlung in eine Basisrente steuerlich abzugsfähig, also können maximal 6.834 EUR steuerlich wirksam werden. Axel Oldemeier
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