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Sie als Beamter sollten auf die Vereinbarung einer Dienstunfähigkeitsklausel (DU) achten, denn durch die DU-Klausel haben Beamte Anspruch auf Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung, wenn sie wegen medizinisch festgestellter Dienstunfähigkeit von ihrem Dienstherrn in den Ruhestand versetzt oder entlassen werden. Und zwar auch dann, wenn die Minderung der Arbeitskraft weniger als 50 % beträgt und damit die eigentliche Definition der Berufsunfähigkeit gemäß der Versicherungsbedingungen nicht erfüllt ist. Axel Oldemeier
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