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Vorab: Ja, das ist seit Neuestem eindeutig geklärt!Zum Hintergrund:Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 10.09.2009 entschieden, dass einige Regelungen der staatlich geförderten Altersvorsorge (Riester-Rente) in Deutschland nicht mit den Bestimmungen des EU-Rechts zur Freizügigkeit der Arbeitnehmer vereinbar sind. Konkret geht es um folgende Regelungen: Nach bisherigem Recht werden nur Personen, die in Deutschland unbeschränkt einkommenssteuerpflichtig sind, finanziell vom Staat gefördert. Das heißt: Wer in Deutschland arbeitet und hier Beiträge zu den Sozialversicherungen zahlt, aber im Ausland wohnt und wegen eines Doppelbesteuerungsabkommens nur dort Einkommensteuer entrichtet (sogenannte Grenzgänger), erhält die staatliche Förderung für die Riester-Rente nicht. Bei Verlegung des Wohnsitzes ins Ausland müssen die Riester-Sparer auf die staatliche Förderung in der Ansparphase verzichten bzw. sie im Rentenalter zurückzahlen. Das angesparte Kapital aus einer Riesterrente kann nur dann für den Kauf oder Bau einer selbstgenutzten Immobilie verwendet werden, wenn sich diese im Inland befindet. Die Bundesregierung will die Vorgaben des Urteils möglichst zeitnah durch den Gesetzgeber umsetzen lassen. Wann die Anpassung des Gesetzes erfolgt und zu welchem Zeitpunkt die Regelungen gelten, ist derzeit noch nicht bekannt. Durch die größere Flexibilität wird die Riester-Rente nun auch für Grenzgänger und diejenigen, die im europäischen Ausland arbeiten oder sich dort im Alter niederlassen möchten, interessant. Axel Oldemeier
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