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Sie können bei Arbeitgeberwechsel grundsätzlich folgende Möglichkeiten für Ihre Direktversicherung in Anspruch nehmen: -Übernahme der bestehenden Zusage durch den neuen Arbeitgeber (Versicherungnehmer-Wechsel auf den neuen Arbeitgeber, dh. der Vertrag wird einfach weitergeführt beim neuen Arbeitgeber).-Übertragung des Wertguthabens in eine wertgleiche Zusage (Anbieterwechsel); hierbei ist sichergestellt, dass Sie nicht doppelte Abschlusskosten zahlen, da es dazu eine Vereinbarung in der Lebensversicherungswirtschaft gibt.Private Fortführung des Vertrages (Versicherungnehmer-Wechsel auf Sie): Folge: Keine weitere Steuer und Sozialversicherungsbegünstigung der Einzahlungen!) Axel Oldemeier
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