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Zu den üblichen Leistungsausschlüssen, bei denen der Versicherer grundsätzlich nicht leisten muss, zählen: - bei Kriegsereignissen und Unruhen
- bei absichtlicher Herbeiführung der Berufsunfähigkeit
- bei strafrechtlichen Handlungen
Weitere Leistungsausschlüsse sollten genau geprüft werden, damit bei bestimmten Sportarten, Veranstaltungen und Terror-Anschlägen auch Versicherungsschutz besteht. Bei Fragen helfe ich Ihnen gerne weiter. Ihr Armin Schmidt (entarsis)
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