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Seit Einführung des Alterseinkünftegestzes im Jahre 2005 besteht die Möglichkeit dass man seine Aufwendungen zur BU-Rente steuerlich absetzen kann. Sowohl als Angestellter als auch als Selbstständiger haben sie diese Möglichkeit. Allerdings nur bei Abschluss in Kombination mit einer sog. Rürüp (Basis) Rente. Hierfür muss allerdings in die Rürup Rente genauso viel Beitrag fliessen, wie die BU-Rente netto kostet. Die Grundlage der Steuererstattung berechnet sich auf momentan 68 % des Gesamtbeitrages.Dies erhöht sich jährlich in 2% Schritten auf 100 % im Jahre 2025. Im Gegenzug muss die Bu-Rente dann im Alter ab 2045 zu 100% versteuert werden.Gerne helfe ich ihnen diesbzgl. weiter.
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