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Nach Einführung der 3 Jahresfrist zum Beitritt eines Angestellten in die private Krankenversicherung (Sie müssen 3 Jahre in Folge über der Jahresarbeitsverdienstgrenze (JAVG) verdienen oder in der Vergangenheit verdient haben)besteht leider keine Möglichkeit, diese Frist zu umgehen. Was allerdings sinnvoll ist, ist der Abschluss eines sogenannten Optionstarifes. Hierbei handelt es sich idR um einen privaten Zusatz (stationär, Ausland, Zahn etc.) zur gesetzlichen Krankenverischerung. Das besondere ist allerdings, dass Sie Ihren heutigen Gesundheitszustand "konservieren". Die private Krankenversicherung muss Sie dann nach der 3 Jahresfrist ohne erneute Gesundheitsprüfung versichern bzw. Sie können den Optionstarif in eine privsate Vollversicherung bei der jeweiligen Gesellschaft umwandeln. Je nach Gesellschaft bestehen hier unterschiedliche Umwandlungsfristen(zB 10 Jahre oder bis maximal zum 55 Lebensjahr). Sollten sie nach der 3 Jahresfrist gesund sein haben sie ja immer noch den Zugriff auf den kompletten Markt. Da aus der Historie gesehen aber ein sehr großer Anteil der Optionstarife umgewandelt wird, sollte bereits heute eine Auswahl der richtigen Gesellschaft gut überlegt und durchdacht sein. Hierzu stehe ich Ihnen gerne mit meinem Rat und meiner Beratung zur Verfügung. Melden Sie sich bei mir.
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