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Ja, es kann bei einigen Versicherern eine sogenannte garantierte Rentensteigerung vereinbart werden. Dabei wird im Leistungsfall die Berufsunfähigkeitsrente garantiert um den vereinbarten Porzentsatz pro Jahr gesteigert.(häufig 1,2 oder 3 Prozent). Darüber hinaus wird die Rente um die Überschüsse der jeweiligen Gesellschaft gesteigert, diese sind allerdings nicht garantiert und vom Erfolg der Gesellschaft abhängig. Die Vereinbarung einer solchen Garantie ist also dringend zu empfehlen, will man bei Berufsunfähigkeit die Rentenhöhe gegen die Entwertung durch die Inflation schützen.
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