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Armin Schmidt
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Ergebnis

Wie können Beiträge für Krankenversicherung und Pflegeversicherung steuerlich abgesetzt werden?

 

Zum 01.01.2010 tritt das Bürgerentlastungsgesetz in Kraft, das es allen Bürgern erlaubt, Beiträge für Vorsorgeaufwendungen wie Krankenversicherung und Pflegeversicherung teilweise unbegrenzt steuerlich abzusetzen.

Mit dem Bürgerentlastungsgesetz wurden die Höchstsätze für sonstige Vorsorgeaufwendungen erhöht, d.h. jeder Bürger kann nun mehr Vorsorgeaufwendungen steuerlich geltend machen:

  • 1.900 Euro (alt: 1.500 Euro) - Arbeitnehmer
  • 2.800 Euro (alt: 2.400 Euro) - Selbständige

Für Verheiratete gilt die doppelte Höhe.

Zudem können die Basisleistungen für Kranken- und Pflegeversicherungen unbegrenzt abgesetzt werden, d.h. liegen diese Beiträge über o.g. Höchstsatz, können sie komplett abgesetzt werden. Liegen sie unter den Höchstsätzen, kann die Differenz mit weiteren Vorsorgeaufwendungen aufgefüllt werden.

Wichtig: Nur die Basisleistungen sind voll ansetzbar. Mehrleistungen, die über das gesetzliche Niveau hinausgehen, können nicht angesetzt, sondern müssen herausgerechnet werden.

Bei Mehrleistungen sind folgende Abschläge vorzunehmen:

MehrleistungAbschlag
Heilpraktiker1,69 Punkte
Einbettzimmer3,64 Punkte
Chefarzt und/oder Zweibettzimmer9,24 Punkte
Mehrleistungen für Zahnersatz/Implantologie5,58 Punkte
Kieferorthopädie0,26 Punkte

Krankentagegelder und Krankenhaustagegelder, sowie Rabatte durch jährliche Zahlweisen, können steuerlich nicht berücksichtigt werden.

Dieser Inhalt stammt nicht von Konversi, sondern ist ein Beitrag von Armin Schmidt, entarsis gmbh.
 
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