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Steuervorteil für privat Krankenversicherte ab dem kommenden Jahr Dank Bürgerentlastungsgesetz können privat Krankenversicherte ab Januar 2010 die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung besser von der Steuer absetzen. Im Idealfall zahlt der Staat mehrere Hundert Euro im Jahr dazu! Welche Beiträge können abgesetzt werden?Anerkannt wird der Beitragsanteil, der den Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse entspricht. Da die meisten Tarife der privaten Krankenversicherung allesamt höhere Leistungen als die gesetzlichen Krankenkassen anbieten, können ca. 80-95 % vom Beitrag steuerlich abgesetzt werden. Der Beitrag zur Pflegepflichtversicherung kann zu 100 % abgesetzt werden. Die gleichen Regeln gelten auch für Beamte, die eine Restkostenabsicherung abgeschlossen haben. Was höhere Leistungen sind, beantworten wir gerne im persönlichen email Kontakt. Wir haben ein umfangreiches Infopaket für interessierte Bürger zusammengestellt. Natürlich Kostenlos! Besonders Familien profitieren von dieser Regelung!
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