- Die Ausführungsbürgschaft dient i.d.R. dazu, die vertragsgemäße Ausführung sicherzustellen.
- Die Mängelansprüchebürgschaft ehem. Gewährleistungsbürgschaft dient i.d.R. als Sicherheit für die Erfüllung sämtlicher Mängelansprüche.
- Die Vertragserfüllungsbürgschaft dient i.d.R. dazu, die vertragsgemäße Ausführung und Mängelansprüche sicherzustellen.
- Die Bietungsbürgschaft dient i.d.R. dazu, die Einhaltung der Angebotskonditionen im Falle der Auftragserteilung sicherzustellen.
- Die Vorauszahlungsbürgschaft dient i.d.R. dazu, das Verlustrisiko aus vorab geleisteten Zahlungen sicherzustellen.
- Die Bauhandwerkerversicherungsbürgschaft (gem. §648a BGB) dient i.d.R. dazu, die Bezahlung der Bauleistung durch den Besteller an den Auftragnehmer sicherzustellen.
Weitere Informationen können Sie jederzeit über mich beziehen oder finden Sie auch unter: http://www.deutsche-kautionsversicherung.de Setzen Sie sich einfach mit mir in Verbindung, ich helfe Ihnen gerne weiter. Ihr Armin Schmidt
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