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Im Bund und in den Ländern ist das Beihilferecht unterschiedlich geregelt. Daher ist es besonders wichtig das sich eine private Krankenversicherung an die sogenannten Beihilfevorschriften und auch die persönlichen Bedürfnisse anpassen kann! Das kann z.B. der BONUS CARE-B vom Münchener Verein:Die Kosten, die im Krankheitsfall vom Dienstherrn nicht ersetzt werden, absichern und zugleich hervorragende Vorteile nutzen wie z. B.: - 6 Monate Beitragsfreistellung bei Elterngeldbezug
- Bis zu 4 Monatsbeiträge Gesundheitsprämie bei Leistungsfreiheit, ausgenommen Vorsorgeuntersuchungen
- Optimale Erstattung von Hilfsmitteln
- Zusätzlich kann der Krankenversicherungsschutz mit weiteren speziellen Leistungen ergänzt werden, wie z. B:B Zweibettzimmer mit Chefarztbehandlung für Beihilfeberechtigte mit Regelleistung oder auch Einzelzimmer-Belegung wählbar
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