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In einigen Bundesländern erhalten Beamte von ihrer Beihilfe bei stationärer Behandlung die sogenannten Wahlleistungen. Zu diesen Wahlleistungen zählen beispielsweise bei einem Aufenthalt in einer Klinik der Komfort eines Zweibett-Zimmers und die Behandlung durch den Chefarzt. Kosten die vom Dienstherrn nicht ersetzt werden, können über eine private Beihilfeversicherung abgesichert werden.Der Münchener Verein bietet in seinem Bonus Care-B folgende Leistungen.
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